BELEIHUNGSWERT NACH BELWERTV
Beleihungsauslauf-Rechner: 60-%- und 80-%-Zinsschwellen der Banken optimal nutzen
Der Beleihungsauslauf setzt die Restschuld ins Verhältnis zum Beleihungswert, nicht zum höheren Marktwert. Die Formel lautet: Restschuld geteilt durch Beleihungswert, mal 100. Das Kürzel in Klammern (LTV) verwenden Banken für dieselbe Kennzahl.
Bis 60 % des Beleihungswerts liegt die Realkreditgrenze nach § 14 Satz 1 i. V. m. § 16 Abs. 2 PfandBG. Zwischen 60,1 % und 80 % rechnen Institute mit einem moderaten Aufschlag, darüber wird der Zins spürbar teurer. Eine Sondertilgung, die nur die Schwelle unterschreitet, gilt für die gesamte Restschuld.
| Beleihungsauslauf | Einstufung | Typischer Zinsaufschlag p. a. | Bei 240.000 € über 10 Jahre |
|---|---|---|---|
| Bis 60 % | 1a-Hypothek / Realkredit (§ 14 Satz 1 i. V. m. § 16 Abs. 2 PfandBG) | Basis-Bestzins (0,00 % Aufschlag) | Referenz-Bestzins (0 € Mehrkosten) |
| 60,1 % bis 80 % | Erweiterter Bank-Standardbereich | +0,15 % bis +0,30 % | ca. +3.200 € bis +6.400 € |
| 80,1 % bis 90 % | Erhöhter Beleihungsauslauf | +0,35 % bis +0,60 % | ca. +7.500 € bis +12.800 € |
| Über 90 % bis 100 % | Vollfinanzierungsbereich | +0,65 % bis +1,10 % | ca. +13.900 € bis +23.500 € |
Schon eine gezielte Sondertilgung oder ein höher angesetzter Beleihungswert, der den Auslauf von 61,8 % auf 59,9 % senkt, schaltet für die gesamte Restschuld den günstigeren 60-%-Zinssatz frei.
Unverbindliche Modellrechnung auf Basis beispielhafter Zinsstaffeln und Annuitätendarlehen – kein konkretes Finanzierungsangebot, keine Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB und keine Immobiliardarlehensvermittlung oder -beratung gemäß § 34i GewO / § 511 BGB.