beleihungswert-rechner.deBELWERTV · § 14 PFANDBG 60 % · ANSCHLUSSFINANZIERUNG

BELEIHUNGSWERT NACH BELWERTV

Beleihungsauslauf-Rechner: 60-%- und 80-%-Zinsschwellen der Banken optimal nutzen

Der Beleihungsauslauf setzt die Restschuld ins Verhältnis zum Beleihungswert, nicht zum höheren Marktwert. Die Formel lautet: Restschuld geteilt durch Beleihungswert, mal 100. Das Kürzel in Klammern (LTV) verwenden Banken für dieselbe Kennzahl.

Bis 60 % des Beleihungswerts liegt die Realkreditgrenze nach § 14 Satz 1 i. V. m. § 16 Abs. 2 PfandBG. Zwischen 60,1 % und 80 % rechnen Institute mit einem moderaten Aufschlag, darüber wird der Zins spürbar teurer. Eine Sondertilgung, die nur die Schwelle unterschreitet, gilt für die gesamte Restschuld.

Banken-Zinsstaffel nach Beleihungsauslauf
BeleihungsauslaufEinstufungTypischer Zinsaufschlag p. a.Bei 240.000 € über 10 Jahre
Bis 60 %1a-Hypothek / Realkredit (§ 14 Satz 1 i. V. m. § 16 Abs. 2 PfandBG)Basis-Bestzins (0,00 % Aufschlag)Referenz-Bestzins (0 € Mehrkosten)
60,1 % bis 80 %Erweiterter Bank-Standardbereich+0,15 % bis +0,30 %ca. +3.200 € bis +6.400 €
80,1 % bis 90 %Erhöhter Beleihungsauslauf+0,35 % bis +0,60 %ca. +7.500 € bis +12.800 €
Über 90 % bis 100 %Vollfinanzierungsbereich+0,65 % bis +1,10 %ca. +13.900 € bis +23.500 €

Schon eine gezielte Sondertilgung oder ein höher angesetzter Beleihungswert, der den Auslauf von 61,8 % auf 59,9 % senkt, schaltet für die gesamte Restschuld den günstigeren 60-%-Zinssatz frei.

Unverbindliche Modellrechnung auf Basis beispielhafter Zinsstaffeln und Annuitätendarlehen – kein konkretes Finanzierungsangebot, keine Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB und keine Immobiliardarlehensvermittlung oder -beratung gemäß § 34i GewO / § 511 BGB.

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