beleihungswert-rechner.deBELWERTV · § 14 PFANDBG 60 % · ANSCHLUSSFINANZIERUNG

BELEIHUNGSWERT NACH BELWERTV

BelWertV-Rechner: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren & Sicherheitsabschlag der Banken

Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen bewerten Banken meist im Sachwertverfahren (§§ 14–18 BelWertV) oder im Vergleichswertverfahren (§ 19 BelWertV). Vom Bauwert ist ein Sicherheitsabschlag von mindestens 10 % abzuziehen (§ 16 Abs. 2 Satz 4 BelWertV). Der Bodenwert nach § 15 BelWertV kommt hinzu.

Bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern gilt das Ertragswertverfahren (§§ 8–13 BelWertV). Die Bewirtschaftungskosten betragen mindestens 15 % des Rohertrags (§ 11 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Anlage 1 BelWertV). Der Kapitalisierungszinssatz für Wohnimmobilien liegt mindestens bei 5,0 % (§ 12 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage 2 BelWertV). Der Beleihungswert darf den Marktwert nicht überschreiten (§ 16 Abs. 2 Satz 4 PfandBG i. V. m. § 3 Abs. 2 BelWertV). Bis 600.000 € Darlehen ist nach § 24 Abs. 1 BelWertV eine vereinfachte Einwertung zulässig.

Verkehrswert (§ 194 BauGB) und Beleihungswert (BelWertV)
MerkmalVerkehrswert / MarktwertBeleihungswertFolge für Eigentümer
BewertungszielAktuell erzielbarer VerkaufspreisLangfristig erzielbarer Wert ohne Spekulation (§ 3 Abs. 1 BelWertV)Der Beleihungswert darf den Marktwert niemals überschreiten (§ 16 Abs. 2 Satz 4 PfandBG i. V. m. § 3 Abs. 2 BelWertV).
SicherheitsabschlagKein pauschaler gesetzlicher AbschlagMindestens 10 % auf den Bauwert (§ 16 Abs. 2 Satz 4 BelWertV)Der Gebäudewertansatz sinkt um mindestens 10 %.
BodenwertAktueller Bodenrichtwert mit AnpassungNachhaltiger Bodenwert (§ 15 BelWertV)In wachsenden Lagen stützt der Bodenwert den Beleihungswert.
BewirtschaftungMarktübliche AnsätzeMindestens 15 % des Rohertrags (Anlage 1 BelWertV)Der Reinertrag vermieteter Objekte fällt strenger aus.
ZinssatzOft niedriger LiegenschaftszinsMindestens 5,0 % nach § 12 und Anlage 2 BelWertVDer Ertragswert liegt unter dem freien Marktwert.
KleindarlehenKeine gesetzliche Schwelle600.000 € nach § 24 Abs. 1 BelWertVBis zu dieser Grenze ist eine vereinfachte, datenbasierte Einwertung zulässig.

Automatisierte Online-Berechnung zur Vorab-Orientierung nach den Rechenmaßstäben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Die Auswertung ersetzt weder ein bankeigenes Beleihungswertgutachten nach § 16 Abs. 1 u. 2 PfandBG i. V. m. §§ 5 ff. BelWertV noch ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder eine Rechtsberatung nach § 3 RDG. Kreditinstitute legen bei der Konditionierung ihre eigenen internen Bewertungs- und Beleihungsgrundsätze zugrunde.

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