beleihungswert-rechner.deBELWERTV · § 14 PFANDBG 60 % · ANSCHLUSSFINANZIERUNG

BELEIHUNGSWERT NACH BELWERTV

Beleihungswert vs. Verkehrswert (Marktwert): Warum Ihre Bank anders rechnet als der Immobilienmarkt

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der Preis, der am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Beleihungswert nach § 3 Abs. 1 BelWertV muss über die gesamte Darlehenslaufzeit auch in einer schwachen Marktphase realisierbar bleiben. Kurzfristige Preisspitzen bleiben außen vor. In der Praxis liegt er bei Wohnimmobilien meist 10 % bis 20 % unter dem Marktwert und darf diesen gesetzlich nicht übersteigen.

Auf der Startseite sehen Sie beide Größen nebeneinander: den rechnerischen Markt-Orientierungswert und den rechnerischen Beleihungswert-Orientierungswert. Die Bank konditioniert am zweiten Wert. Deshalb kann ein Auslauf, der am Kaufpreis noch unter 60 % wirkt, am Beleihungswert bereits in der nächsten Zinsstufe liegen.

Verkehrswert (§ 194 BauGB) und Beleihungswert (BelWertV)
MerkmalVerkehrswert / MarktwertBeleihungswertFolge für Eigentümer
BewertungszielAktuell erzielbarer VerkaufspreisLangfristig erzielbarer Wert ohne Spekulation (§ 3 Abs. 1 BelWertV)Der Beleihungswert darf den Marktwert niemals überschreiten (§ 16 Abs. 2 Satz 4 PfandBG i. V. m. § 3 Abs. 2 BelWertV).
SicherheitsabschlagKein pauschaler gesetzlicher AbschlagMindestens 10 % auf den Bauwert (§ 16 Abs. 2 Satz 4 BelWertV)Der Gebäudewertansatz sinkt um mindestens 10 %.
BodenwertAktueller Bodenrichtwert mit AnpassungNachhaltiger Bodenwert (§ 15 BelWertV)In wachsenden Lagen stützt der Bodenwert den Beleihungswert.
BewirtschaftungMarktübliche AnsätzeMindestens 15 % des Rohertrags (Anlage 1 BelWertV)Der Reinertrag vermieteter Objekte fällt strenger aus.
ZinssatzOft niedriger LiegenschaftszinsMindestens 5,0 % nach § 12 und Anlage 2 BelWertVDer Ertragswert liegt unter dem freien Marktwert.
KleindarlehenKeine gesetzliche Schwelle600.000 € nach § 24 Abs. 1 BelWertVBis zu dieser Grenze ist eine vereinfachte, datenbasierte Einwertung zulässig.

Automatisierte Online-Berechnung zur Vorab-Orientierung nach den Rechenmaßstäben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Die Auswertung ersetzt weder ein bankeigenes Beleihungswertgutachten nach § 16 Abs. 1 u. 2 PfandBG i. V. m. §§ 5 ff. BelWertV noch ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB oder eine Rechtsberatung nach § 3 RDG. Kreditinstitute legen bei der Konditionierung ihre eigenen internen Bewertungs- und Beleihungsgrundsätze zugrunde.

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